Nach Art. 30 der DSGVO sind die meisten Unternehmen zur Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet wobei 80% der Prozesse in Unternehmen gleich oder ähnlich ablaufen.
Wichtiges Element im Datenschutz ist die Datenschutzerklärung. Sie beschreibt, wie Daten (insbesondere personenbezogene Daten ) von einer Organisation verarbeitet werden. Beschrieben werden sollte wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Schön ist auch ein Hinweis auf die Maßnahmen die die Organisation zum Schutz der Privatshäre ihrer Kunden ergreift. Für diejenigen die keine Webseite betreiben, ist die nachfolgende Vorlage vielleicht schon von Vorteil:
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht zum großen Teil in der Suche nach Schwachstellen und Risiken und der Folgeabschätzung für das Unternehmen. Anbei ein Hilfsmittel zur Suche Berechnung der Risikokennzahl
Anbei ein Liste weiterer Vorlagen, Tipps und Hinweise in unserem Coachingbereich:
Nutzungsregeln: Die Vorlagen können gern in der Praxis von Unternehmen oder Vereinen genutzt und verändert werden. Ohne meine Zustimmung dürfen die Muster jedoch nicht auf anderen Internetseiten als Muster oder in einem Musterhandbuch zum Download angeboten werden. Ich möchte weiterhin darauf Hinweise, dass die Vorlagen keinerlei Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten sie entsprechende Rechtsberatung hinzuziehen.
Die 6 Schritte Methode ist eine Schritt für Schritt-Anleitung für die zielegrichtete Umsetzung rechtlicher Vorgaben der DSGVO und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Zur unverbindlichen Anforderungen des Insiderwissens vom Datenschutzauditor füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus.
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