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Müssen Lehrkräfte und Elternbeiratsmitglieder Geldbußen nach der DSGVO fürchten?

Einzelne Lehrkräfte und Elternbeiratsmitglieder müssen keine Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fürchten. Die DSGVO sieht zwar erhebliche Geldbußen vor. Diese richten sich aber – soweit sie überhaupt auf Schulen anwendbar sind – nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen “Verantwortliche”, also die Schule selbst.

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