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Wie kommen Schulen im Rahmen ihres Internetauftritts ihren nach der DSGVO erforderlichen Informationspflichten nach?

Damit staatliche Schulen in Bayern ihren Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO für die wesentlichen Verarbeitungen nachkommen können, stellt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ihnen ein verbindliches Muster für Datenschutzhinweise im Internetauftritt zur Verfügung (siehe Ausführungen unter Datenschutzhinweise im Internetauftritt staatlicher Schulen).

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