Testtabelle#








I. WAS IST DAS ZIEL?

Mit Genossenschaften können verschiedene Kooperationsvorteile erreicht werden, z.B.:

  • Größenvorteile durch gemeinsamen Einkauf (Kosten sparen)
  • Produkte und Dienstleistungen gemeinsam vermarkten (Marktzugang)
  • ein gemeinsames Angebot bereitstellen oder gemeinsam etwas produzieren

Beschreiben Sie bitte, was genau die Vorteile der neuen Genossenschaft sind und was sie konkret anbieten soll.
Welche Dienstleistungen sollen erbracht oder welche konkreten Angebote bereitgestellt werden?
Welcher konkrete Nutzen besteht für die Mitglieder?

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Welches Prüfsiegel ist für mich interessant?

   (Prüfsiegel für den Datenschutz stellen wir in folgenden Varianten aus:)

“Datenschutz nach DSGVO | Unternehmen”

Bei diesem Betrieb hat unser Dienstleistungsunternehmen ein Datenschutzmandat. Wir betreuen den Betrieb in der Regel als Datenschutzbeauftragter. Die geforderten Maßnahmen der DSGVO werden professionell umgesetzt und unterliegen einer ständigen neutralen Kontrolle. Wenn wir bei Ihnen als Datenschutzbeauftragter bestellt werden, erhalten Sie dies kostenfrei. Das Siegel ist ein Jahr gültig.

“Datenschutz überprüft | DSGVO-Audit”

Wird ein datenschutztechnisches Gutachten (Audit) des gesamten Unternehmens erfolgreich bestanden, wird dieses Siegel verliehen. Die Überprüfung erfolgt durch einen vom TÜV-Süd zertifizierten Auditor. Das Prüfsiegel attestiert, dass das Unternehmen den aktuellen Stand im Bereich Datenschutz kennt und einhält. Vorhandene Schwachstellen sind jetzt bekannt und werden beseitigt. Das Siegel ist ein Jahr gültig.

“Datenschutz überprüft | AVV”

Das Siegel weißt nach, dass bei dem Unternehmen die Auftragsverarbeitung (AV) gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgreich überprüft wurde. Der Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der seit dem 25.05.2018 unmittelbar gilt, gibt vor, dass eine Person, die für einen Verantwortlichen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vornimmt, ein Auftragsverarbeiter ist. Interessant ist das für Sie, falls Sie keinen Datenschutzbeauftragten haben, aber gegenüber Ihren Auftraggebern zeigen müssen, dass Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen der DSGVO entsprechen. Das Siegel ist ein Jahr gültig.

“Datenschutz überprüft | Verfahren”

Mitunter macht es Sinn den Geltungsbereich eines Gutachtens oder Audits auf einen ausgewählten Teil des Informationsverbundes zu beschränken. Beispielsweise bei besonders kritischen Systemen aber auch zum Zweck des Verkaufs und Marketing ist dies sinnvoll. Wird ein datenschutztechnisches Gutachten (Audit) für eine einzelne Anwendung oder ein ausgewähltes Verfahren erfolgreich bestanden, wird dieses Siegel verliehen. Die Überprüfung erfolgt durch einen vom TÜV-Süd zertifizierten Auditor. Das Prüfsiegel attestiert, dass das Unternehmen den aktuellen Stand im Bereich Datenschutz kennt und insbesondere für diese Anwendung oder dieses Verfahren durch eine entsprechende Umsetzung einhält. Das Siegel ist ein Jahr gültig.

“Datenschutz überprüft | Office365”

Im Zuge der Digitalisierung spielt Office365 eine besondere Rolle. Sehr viele Unternehmen und Bildungseinrichtungen haben die Arbeit mit Teams und Co schätzen gelernt. Doch setzen sie auch Office365 DSGVO-konform ein? Sind Ihre Daten im Sinne des Datenschutzes geschützt? Es macht Sinn den Geltungsbereich eines Gutachtens oder Audits auf diesen Informationsverbund zu richten. Ein datenschutztechnisches Gutachten (Audit) hilft Ihnen dabei, Klarheit über den rechts- und sicherheitskritischen Einsatz von Teams und Co zu erhalten. Ist die Prüfung erfolgreich, wird dieses Siegel verliehen. Die Überprüfung erfolgt durch einen vom TÜV-Süd zertifizierten Auditor. Das Prüfsiegel attestiert, dass das Unternehmen den aktuellen Stand im Bereich Datenschutz kennt und insbesondere für Office365 eine entsprechende Umsetzung einhält. Das Siegel ist ein Jahr gültig.

Bestandsaufnahme:

Gesucht sind Vorgänge die besonders hohe Risiken für Verstöße aufweisen. Überprüft werden rechtliche, bautechnische und technische Maßnahmen. Die DSGVO gibt vor technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen um für ihre Daten und Unternehmenswerte ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten,

Audit der technischen und organisatorischen Maßnahmen:

Sind die ergriffenen Schutzmaßnahmen „angemessen“ und sichern diese entsprechende Gewährleistungsziele wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ab? Im Einzelfall gilt es zu prüfen ob:

  • besonders schützenswerte Daten vorliegen?

  • Gibt es Anhaltspunkte für technische Hackerangriffe?

  • Sind die geplanten Maßnahmen überhaupt finanzierbar?

Handlungsempfehlungen:

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme und des Audits wird in Handlungsempfehlungen eingearbeitet um einen bestimmten DSGVO-konformen Soll-Zustand zu erreichen. Es gilt Maßnahmen zu unterscheiden in:

  • rechtliche Aspekte (z.B. veränderte Einwilligungs- und Datenschutzerklärungen)

  • technische Aspekte (z.B. den Aufbau einer entsprechenden Logistik für die wirksame Cyberabwehr)

  • organisatorische Aspekte (z.B. Überarbeitung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, des Datenschutzmanagements)

Report und Prüfschleifen:

Das gesamte Datenschutzaudit wird entsprechend dokumentiert und ein Prüfreport erstellt. Dies bringt den Vorteil, dass Unternehmen den Fahrlässigkeitsvorwurf bei möglichen DSGVO-Verstößen entkräften und somit wirksam gegen Bußgeldbescheide vorgehen können. Zudem ermöglicht die regelmäßige Überprüfung Verstöße und Cyberattacken zu verhindern. Sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen umgesetzt, wird in der Regel über ein “Prüfsiegel” die Datenschutzkonformität des jeweiligen Prüfziels bestätigt . Zur Vertrauensbildung bei Kunden und Geschäftspartnern kann dies Siegel nun z.B. auf der Webseite eingesetzt werden.

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