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Muss der Förderverein einer Schule einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Fördervereine von Schulen sind von den Vorgaben der DSGVO nicht anders betroffen als andere Vereine.

In der Regel – weniger als 10 Personen im regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten, keine Verarbeitung sensibler Daten als Kerntätigkeit – ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich.

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