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Muss der Förderverein einer Schule einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Veröffentlicht9. März 2022
Aktualisiert9. März 2022
VonSteffen Müller
Fördervereine von Schulen sind von den Vorgaben der DSGVO nicht anders betroffen als andere Vereine.
In der Regel – weniger als 10 Personen im regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten, keine Verarbeitung sensibler Daten als Kerntätigkeit – ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich.
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