< Alle Themen
Drucken

Verantwortlicher

In der Praxis besteht eine gewisse Unsicherheit bzgl. der Bestimmung der Verantwortlichkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wer ist Verantwortlicher?

Der Begriff der Verantwortlichkeit wird, wie viele weitere Begriffe, in Art. 4 DSGVO definiert. Genau genommen findet sich die Definition des Verantwortlichen in Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Verantwortlicher ist demnach die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Hierbei lässt sich schon erkennen, dass sich der Begriff des Verantwortlichen nicht auf eine einzige natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle bezieht. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO können auch mehrere Stellen sein, wenn sie gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. Damit die Wahrung der bestehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auch im Falle einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sichergestellt ist, finden sich weitere Regelungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit in Art. 26 DSGVO. Insbesondere haben die gemeinsam Verantwortlichen in einer Vereinbarung festzulegen, wer von ihnen welche Verpflichtungen gemäß der DSGVO erfüllt (insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten und die Betroffenenrechte).

Inhaltsverzeichnis